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Jugendgruppe

Vorrangiges Ziel unserer Jugendarbeit ist es, dass die Mitglieder der Jugendgruppe mit großer Begeisterung zum Angeln an unsere Gewässer gehen. Gleichzeitig wird das 
notwendige Wissen zum Verhalten am Wasser und in der Natur vermittelt. Schwerpunkt ist dabei neben der Angelpraxis auch der richtige und respektvolle Umgang mit den Lebewesen am und im Wasser sowie der Umwelt- und Naturschutz.

Unser Verein kann sich langfristig nur weiterentwickeln, sofern es frühzeitig gelingt, Kinder, Jugendliche und Heranwachsende Jugendliche dauerhaft an den Verein zu binden. Daher hat die Jugendarbeit einen hohen Stellenwert im Verein. Der Jugendleiter ist Mitglied im Vorstand des Vereins. Aktuell leitet Robert Waltritsch die Jugendgruppe und vertritt deren Interessen im Vorstand. Bei Veranstaltungen der Jugendgruppe wird er durch Vorstands- und Vereinsmitglieder fachkundig unterstützt.

Es finden regelmäßig Jugendveranstaltungen in Form von gemeinsamen Fischen oder Jugendversammlungen im Vereinsheim statt. In diesem Rahmen wird den Jugendlichen praxisnah Wissen zu den unterschiedliche Angeltechniken, zu Angelgeräten und Montagen, zur Verwertung der gefangenen Fische sowie Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes vermittelt. Darüberhinaus sind die Jugendlichen eingeladen an allen Vereinsfischen teilzunehmen. Neben den gemeinsamen Jugendfischen an unseren Gewässern finden auch Gemeinschaftsfischen mit befreundeten Angelvereinen statt. Zu den Höhepunkten im Kalender zählen die zwei Zeltlager mit den Junganglern aus Ostrach. Hier wird ein Wochenende gemeinsam an der Schussen und ein Wochenende an den Baggerseen in Ostrach geangelt. Bei allen genannten
Veranstaltungen steht die Kameradschaft im Vordergrund.

Neben den Vereinsveranstaltungen dürfen die Jungangler eigenständig an unserer Schussenstrecke angeln. Für die Ausübung der Fischerei, benötigen die Jugendlichen einen (Jugend-) Fischereischein sowie einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer. Zudem sind weitere gesetzliche Bestimmungen zu beachten, über die Sie unser Jugendleiter gerne informiert. Bei allen Veranstaltungen der Jugendgruppe des ASV werden die Mitglieder der Jugendgruppe angemessen betreut. Vor und nach den Vereinsveranstaltungen liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten. Unser Jugendleiter ist über den §72a SGB VIII zur Kindeswohlförderung informiert, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis liegt vor. Von allen Personen, die nur kurzfristig mit der Betreuung von Jugendlichen innerhalb der Vereinsarbeit zu tun haben, wird rechtzeitig eine Selbstverpflichtungserklärung eingeholt.